Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anschlussvereinbarung) nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit zur Übertragung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners Mittleres Ruhrgebiet auf die Stadt Bochum
Anlage
Erweiterung
Anlage
Anlage 1 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (Anschlussvereinbarung)