Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Eingabe des Herrn Sombetzki „Schutz vor erheblicher (Lärm-)Belästigung bei Sondernutzung mit festen Werbe-/Infoständen - hier: spez. Verletzung der Grundrechte der „negativen Religionsfreiheit“ und des Gewerbebetriebs