Zweite Satzung der Stadt Gelsenkirchen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen
hier: Erhöhung des Anteils der Beitragspflichtigen
Anlage
Erweiterung
Anlage
Anlage 1 - Zweite Satzung der Stadt Gelsenkirchen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen; hier: Erhöhung des Anteils der Beitragspflichtigen
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Anlage 2 - Übersicht der vorgeschlagenen Änderungen