Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: „Schulz-Briesen-Straße in Rotthausen wird in Emil-Samorei-Straße umbenannt“
Anlage
Erweiterung
Anlage
Anlage 1: Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte Gelsenkirchen