Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, vorläufige Sicherung von Flächen gem. § 76 (3) Wasserhaushaltsgesetz durch die Bezirksregierung Münster, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 06 für den Regierungsbezirk Münster vom 06.02.2015
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Erweiterung
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Anlage 1: Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 06 der BR Münster