Anregung und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Eingabe des Herrn Kopatz vom 16.03.2018
"Ehemaliger Zechengasthof Hassel, Unterschutzstellung im Rahmen eines Denkmalbereichs entsprechend § 2 (3) und § 5 DSchG NW"