Vorkaufsrechtssatzung "Schalke-Nord/Bismarck West" gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB für den Geltungsbereich des Integriertes Entwicklungskonzepts Schalke-Nord 2020; hier: Satzungsbeschluss
Anlage
Erweiterung
Anlage
Anlage 1 VKR Satzung Schalke Nord
docx
Anlage 2: Geltungsbereich der Verkaufsrechtsatzung